Aktuelle Waldbrandwarnstufen
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keine Waldbrandgefahr |
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Stufe I |
Waldbrandgefahr |
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Stufe II |
erhöhte Waldbrandgefahr |
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Stufe III |
hohe Waldbrandgefahr |
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Stufe IV |
höchste Waldbrandgefahr |
© Landesbetrieb Forst Brandenburg
Auszüge aus dem Waldgesetz des Landes Brandenburg
- § 23 Umgang mit Feuer
Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten. - § 37 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.
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Hiermit erhalten Sie die aktuellen Waldbrandwarnstufen als
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Erzeugt mit LUIS BB am 19.05.12 um 04:22 Uhr



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