Aktuelle Waldbrandwarnstufen

Landkreis bzw. Stadt Warnstufen am:
09.02.12 10.02.12
Barnim - -
Dahme-Spreewald - -
Elbe-Elster - -
Havelland - -
Märkisch-Oderland - -
Oberhavel - -
Oberspreewald-Lausitz - -
Oder-Spree und Stadt Frankfurt/Oder - -
Ostprignitz-Ruppin - -
Potsdam-Mittelmark u. Städte Potsdam/Brandenburg - -
Prignitz - -
Spree-Neiße und Stadt Cottbus - -
Teltow-Fläming - -
Uckermark - -

 

Legende der Waldbrandwarnstufen

 

-

keine

Waldbrandgefahr

Stufe

I

Waldbrandgefahr

Stufe

II

erhöhte

Waldbrandgefahr

Stufe

III

hohe

Waldbrandgefahr

Stufe

IV

höchste

Waldbrandgefahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Brennender Wald © Landesbetrieb Forst Brandenburg

 

 

Auszüge aus dem Waldgesetz des Landes Brandenburg

  • § 23 Umgang mit Feuer
    Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
  • § 37 Ordnungswidrigkeiten
    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 23 zuwiderhandelt. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

 

Service für die automatische Weiterverarbeitung

Hiermit erhalten Sie die aktuellen Waldbrandwarnstufen als

für die automatische Weiterverarbeitung im eigenen Webangebot.

 

 

Erzeugt mit LUIS BB am 09.02.12 um 00:29 Uhr

Kontakt

Referat 34 - Wald und Forstwirtschaft
Martina Heinitz
E-Mail an Martina Heinitz

Tel.: 0331-866-8846
Fax: 0331-27548-8846